Aus der Perspektive der Reproduktive Gerechtigkeit
,,Die Entscheidung, keine (weiteren) Kinder zu bekommen, ist ein grundlegender Bestandteil des Rechts auf körperliche Autonomie und sexuelle Gesundheit und kann aus verschiedenen Gründen getroffen werden. Dazu gehört die Abwesenheit eines Kinderwunsches, die Infragestellung der traditionellen Familie und damit einhergehender Geschlechterrollen, unsichere Arbeitsplätze, Armut und seit den letzten Jahren die Angst vor den Folgen des Klimawandels für künftige Generationen.“ (Reproduktive Gerechtigkeit, 21:2023).
Der Kampf um das Recht, über unseren Körper zu entscheiden
ist aktiver denn je!
Fortschritte und bedauerliche Rückschläge kennzeichnen unseren Kampf für einen legalen, sicheren, freien und informierten Schwangerschaftsabbruch. In Ländern wie Brasilien, Mexiko und Argentinien wurde der Schwangerschaftsabbruch in Fällen von Vergewaltigung, fötaler Unmöglichkeit und Gefahr für die Mutter endlich entkriminalisiert. Wir wissen jedoch, dass dies nicht ausreicht.
Abtreibung muss das Recht der Frau sein, frei über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Es kann nicht sein, dass ein parteiischer Staat für uns entscheidet und uns rechtlich und moralisch dafür bestraft, dass wir unsere eigenen Entscheidungen treffen.
In Deutschland erleiden wir einen deutlichen und besorgniserregenden Rückschlag in unserem Recht auf Abtreibung. In mehreren Bundesländern, vor allem in den konservativeren, gibt es kaum noch Fachärzte, die sichere und rechtzeitige Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Viele Frauen müssen kilometerweit fahren, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen, und auf eigene Faust zurückkehren, um sich zu erholen.
Viele Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden dafür angefeindet. Die Abtreibungsprozedur ist beschwerlich für Frauen, die oft unter Druck gesetzt werden, Mutter zu werden, was die schwierige Entscheidung für eine Abtreibung noch einsamer und emotional komplexer macht.
Im deutschen Strafgesetzbuch ist immer noch der Paragraf 218 in Kraft, der die an einem Schwangerschaftsabbruch Beteiligten mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt:
,,Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Paragraf 218a nur nach drei Gründen straffrei: erstens, wenn ein medizinischer Grund (medizinische Indikation) ärztlich festgestellt und bescheinigt wird, das heißt, wenn eine schwerwiegende physische oder psychische Gefahr für die schwangere Person absehbar ist; zweitens bei einer kriminologischen Indikation, das heißt, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist; und drittens auf Wunsch der schwangeren Person. Im letzten Fall muss der Abbruch innerhalb der ersten vierzehn Schwangerschaftswochen (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruation) erfolgen, nachdem die schwangere Person eine der staatlich anerkannten «Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen» besucht und eine dreitägige Wartefrist («Bedenkzeit») eingehalten hat.“ (Reproduktive Gerechtigkeit, 22:2023)
Besorgniserregend sind auch die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs, die nicht vom Gesundheitssystem übernommen werden, so dass der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zu einem Privileg geworden ist:
Da Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich als Straftat gegen das Leben festgeschrieben sind, gelten sie nicht als Teil der medizinischen Grundversorgung und werden somit auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Ungewollt Schwangere müssen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in der Regel selbst tragen. Diese liegen zwischen 300 und 700 Euro, abhängig von der Methode und der durchführenden Praxis / Klinik. (Reproduktive Gerechtigkeit, 23:2023).
,,Menschen mit Migrationsgeschichte können auf dem Weg, eine Schwangerschaft abzubrechen, zusätzlichen Hindernissen begegnen. Dazu gehören: fehlender Zugang zu Informationen und medizinischen Diensten in anderen Sprachen als Deutsch, rassistische Diskriminierung durch medizinisches Personal sowie das Risiko, infantilisiert, also nicht ernst genommen zu werden. Für Menschen mit einem als «illegal» gekennzeichneten Migrationsstatus kommt hinzu, dass die Gesundheitsversorgung nur begrenzt oder gar nicht vom Gesundheitssystem abgedeckt ist“. (Reproduktive Gerechtigkeit, 24.2023).
Die Summe all dieser Faktoren, zu denen noch Sprachbarrieren und das Fehlen von Unterstützungsnetzen hinzukommen, macht es für Migrantinnen noch schwieriger, rechtzeitig einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Das System ist diskriminierend.
Der Kampf um das Recht, über unseren Körper zu entscheiden, ist realer denn je!
Deshalb fordern wir für diesen 28. September:
Die vollständige Abschaffung von Artikel 28
Die Übernahme der Kosten für den Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen
Die Bereitstellung von Übersetzungen für Migrantinnen
Offene und angstfreie Berichterstattung über Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Abtreibung sollte Teil der medizinischen Ausbildung und des medizinischen Personals sein.
Dass das medizinische System ein Angebot bereitstellt, das es Frauen ermöglicht, die gewünschte Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu wählen, sei es chirurgisch oder chemisch.
Die Belästigung von Frauen und medizinischem Personal beim Betreten und bei der Arbeit in Kliniken muss unter Strafe gestellt werden.
Wie Space2groW und Frauenkreise beteiligen wir uns an der Kampagne zum diesjährigen Safe Abortion Day, der am 28. September stattfindet, mit dem Slogan "Abtreibung: Nein zur Strafe der Selbstbestimmung - raus mit § 218!
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